Keine Angaben zur Sache
Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Machen Sie absolut gar keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit einem Verteidiger gesprochen haben. Dies kann und darf in einer späteren Verhandlung vor Gericht nicht gegen Sie verwertet werden.
Sie sind nicht verpflichtet in irgendeiner Weise behilflich zu sein.
Lassen Sie sich in keinem Fall zu Erklärungen zur Sache bewegen, bevor Sie mit ihrem Verteidiger gesprochen haben.
Kontaktieren Sie Ihren Anwalt
Machen Sie den Beamten klar, dass sie keine Aussage ohne Ihren Verteidiger machen werden. Tun Sie dies so früh wie möglich.
Sie können mich hierfür gerne zu jeder Zeit, auch Nachts unter der Telefonnummer 017649761666 kontaktieren.