- Bewahren Sie Ruhe
- Rufen Sie sofort eine gut erreichbare Person an, der sie das unter Punkt 3 aufgelistete sagen. Sie soll am besten einen Anwalt zu Ihnen schicken.
- Die Polizei steht vor der Tür:
- Fragen Sie: Gegen wen richtet sich die Hausdurchsuchung?
- Fragen Sie: was ist der Grund des Durchsuchungsbeschlusses?
- Verlangen Sie einen Durchsuchungsbeschluss, lesen Sie ihn und lassen Sie sich eine Kopie geben.
- Erfragen Sie Namen und Dienstnummer des/der EinsatzleiterleiterIn
- Legen Sie Widerspruch gegen die Durchsuchungen ein und lassen Sie diesen protokollieren.
- Keine Aussage machen! Keine Gespräche mit den Beamten.
- Passen Sie auf !
- Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume.
- Verhindern Sie die Durchsuchung anderer Räume, legen Sie Widerspruch ein.
- Verlangen Sie die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen.
- Sie haben keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung.
- Die Polizei muss Ihnen ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge aufgelistet sind.
- Nach der Hausdurchsuchung:
- Gedächtnisprotokoll schreiben
- Schadensbilanz einstellen
- Bedenken Sie, dass Abhöranlagen angebracht worden sein könnten.